Falls der bevorstehende Kongress aufgrund behördlicher Vorgaben oder aus irgendwelchen anderen Gründen abgesagt werden muss, gilt die Anmeldung als ersatzlos aufgehoben. Nach einer solchen Absage können von keiner der Vertragsparteien irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden. Seitens der Veranstalter werden keinerlei Bearbeitungsgebühren erhoben und von den Teilnehmenden geleistete Vorauszahlungen voll umfänglich zurückerstattet.
Am Kongresstag gelten die gesetzlichen Schutzbestimmungen zur Eingrenzung der Covid-19-Pandemie. Zutritt zum Kongress nur nach Vorweisen eines gültigen Covid-Zertifikats (genesen, geimpft oder getestet) zusammen mit einem Ausweis. Am Veranstaltungsort besteht keine Testmöglichkeit.